Der Wasserverband Grieskirchen und Umgebung ist iSd § 87 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz 1959 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den drei Mitgliedsgemeinden Grieskirchen, St. Georgen bei Grieskirchen und Tollet. Verbandsorgane sind lt. dem § 88e Abs. 1 Wasserrechtsgesetz 1959 die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der/die Obmann/Obfrau und die Schlichtungsstelle. Die Aufgaben und Pflichten des Verbandes sind in den seitens der Wasserrechtsbehörde genehmigten Statuten näher geregelt.



Die Aufgaben in der strategischen Ebene sind beispielsweise die Festlegung langfristiger Ziele, Entscheidungen hinsichtlich Re-/ Investitionsmaßnahmen bzw. neuen Projekten und die Repräsentation des Verbandes.


In der operativen Ebene sind die Aufgaben in zwei Blöcke zu unterteilen. Die kaufmännische Abteilung wickelt das Tagesgeschäft hinsichtlich Rechnungsprüfung/ -legung, Buchhaltung, Controlling, Personal- und Lohnverrechnung ab.


Die technische Abteilung ist für die Überwachung und Überprüfung der Infrastruktur des Verbandes zuständig. Weiters ist eine wichtige Aufgabe dieser Abteilung Haus-/ Grundstücksanschlüsse bzw. -abschlüsse sowie den Wasserzählereinbau und -ausbau zu überprüfen bzw. zu übernehmen bzw. durchzuführen. Ein Berichtwesen an den Geschäftsführer wird laufend durchgeführt.


Für die Koordinierung der beiden Abteilungen und der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die strategische Ebene ist der Geschäftsführer verantwortlich.

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Die grundlegende Aufgabe des Wasserverbandes liegt darin, ohne Gewinnorientierung die technische, wirtschaftliche und organisatorische Abwicklung der Wasserversorgung für die Mitgliedsgemeinden durchzuführen.

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Der Wasserverband ist ein selbst bilanzierender Wirtschaftskörper und wird kostendeckend geführt. Die Investitionen und Betriebskosten werden mit den Einnahmen aus den Mitgliedsgemeinden abgestimmt. Für die jährlichen Re-/ Investitionen werden von den Mitgliedsgemeinden Zuschüsse in Form von Baukostenbeiträgen geleistet.


Die Verbandsanteile sind im Verhältnis

  • Stadtgemeinde Grieskirchen 70,00 %
  • Gemeinde St. Georgen 16,50 %
  • Gemeinde Tollet 13,50 %

festgelegt. Sie bilden auch die Grundlage für die Mittelaufbringung notwendiger Investitionen.


Die Betriebskosten werden nach dem tatsächlichen Wasserbedarf abgerechnet. Die Gebührenhoheit (Anschlussgebühren, Benützungsgebühren, udgl.) gegenüber den Endverbrauchern obliegt der einzelnen Mitgliedsgemeinde.


Funktionsbesetzung der strategischen Ebene in der Periode 2021 - 2027



Funktionsbesetzung der operativen Ebene